Thema
Menschenrechte und Intersexualität
Seit 2009 setzt sich Queeramnesty Hamburg bereits dafür ein, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen an intersexuellen Menschen gestoppt werden.
Intersexuelle Menschen entsprechen in der Ausbildung ihrer Genitalien, ihren genetischen hormonellen Anlagen oder in ihren Fortpflanzungsorganen nicht den gängigen Normen von ‚männlich‘ und ‚weiblich‘. Intersexualität kann dabei viele verschiedene Formen annehmen und tritt in einen weiten Bereich von körperlichen Erscheinungen auf. In Deutschland wird nach Schätzungen von Expert*innen jeden Tag ein intersexueller Mensch geboren.
Säuglinge und Kinder mit nicht eindeutig ‚männlichen‘ oder ‚weiblichen‘ Geschlechtsmerkmalen werden oft irreversiblen operativen Eingiffen oder medikamentösen Behandlungen unterzogen, um ihnen die Standardkategorien von ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ aufzuzwingen. Diese beruhen auf den Wünschen der Eltern oder des Gesundheitspersonals, das Kind zu ‚normalisieren‘. Mit ärztlicher Hilfe wird ihnen ein entsprechend männliches oder weibliches Geschlecht ‚zugewiesen‘. Intersexualität ist jedoch keine Krankheit und kein medizinischer Notfall, der chirurgischer Eingriffe bedarf.
Mehr über die unsere Arbeit zum Thema Intersexualität kannst du der Chronik und Materialien unten entnehmen.
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